
Der Aufsichtsrat ist das wichtigste Aufsichtsorgan der Raiffeisenbank im Walgau. Menschen aus der Region sind seine Mitglieder und treffen in diesem Gremium strategische Entscheidungen. Ihr ehrenamtlicher Einsatz stellt uns als Regionalbank auf stabile Beine.
Der Aufsichtsrat trägt eine hohe Verantwortung: Schließlich ist er es, der die bedeutendsten Entscheidungen unserer Bank diskutiert und beschließt. Dabei hat er viele Themen am Tisch: Neben aufsichtsrechtlichen Agenden bestimmen die Mitglieder des Aufsichtsrats vor allem auch die strategische Ausrichtung unserer Bank für die Zukunft wesentlich mit. Auch die Besetzung der Geschäftsleitung fällt in den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat ist Ehrenamt
Der Aufsichtsrat der Raiffeisenbank im Walgau zählt aktuell zehn Mitglieder, mit sehr unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen: leitende Angestellte, Gemeindebedienstete, Landwirt, Unternehmer usw. Wir suchen für die Zukunft engagierte, kompetente und unabhängige Personen aus dem Marktgebiet Walgau und Großen Walsertal, die bereit sind im Aufsichtsrat mitzuarbeiten. Um Aufsichtsrat sein zu können, braucht es vielfältige Kompetenzen, besonders ein Denken und Handeln für die Region und ihre Menschen. Ihre Entscheidungen treffen die Mitglieder mit viel Umsicht und Weitsicht. Sie nehmen auf Wirtschaftlichkeit genauso Rücksicht wie auf das Wohl der Region und der Mitglieder unserer Genossenschaft. Umso bemerkenswerter ist die Arbeit des Aufsichtsrats, weil sie auf Freiwilligkeit fußt: Alle Mitglieder gehen ihrer Aufgabe ehrenamtlich nach. Sie investieren Zeit und Engagement in die stabile Zukunft unserer Regionalbank.
Optimal aufgestellt
Der Aufsichtsrat teilt sich in mehrere Unterausschüsse auf: aktuell sind dies der Kreditausschuss, der Personalausschuss und der Bauausschuss. Diese kleineren Gremien garantieren schnelle und zeitnahe Entscheidungen. Gewählt werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Generalversammlung durch die Mitglieder unserer Genossenschaftsbank. Ihre Amtsperiode dauert vier Jahre. Die gewählten Funktionäre bestimmen aus ihren Reihen selbst einen Vorsitzenden und zumindest einen Stellvertreter.